_AGB / Mietbedingungen

Manu, Manu GbR - little Manu

Stand Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen little Manu, Beim Kampe 13, 33178 Borchen (nachfolgend Vermieter) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend Mieter) über die Website www.littlemanu.de geschlossen werden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Verbraucher.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

Durch das Absenden der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung durch Versand einer automatischen Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.

Die Auftragsbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere die gebuchten Artikel, den Mietzeitraum, den Gesamtpreis sowie die Höhe der Anzahlung. Der Mieter ist verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen und den Vermieter unverzüglich über etwaige Fehler zu informieren.

§ 3 Buchung, Zahlung und Kaution
Buchung und Zahlungsablauf

Die Buchung der Mietartikel erfolgt ausschliesslich online über die Website des Vermieters. Mit Abschluss der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietbetrages fällig. Diese Anzahlung sichert die Reservierung der gewünschten Artikel für den gebuchten Zeitraum. Der verbleibende Restbetrag (50 %) ist bei Abholung der Artikel vor Ort zu entrichten.

Kaution
Bei Abholung der Mietartikel wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50 % des Gesamtmietbetrages fällig. Die Kaution ist ausschliesslich in bar zu entrichten. Eine Zahlung per Karte, Überweisung oder sonstigen bargeldlosen Zahlungsmitteln ist für die Kaution nicht möglich. Dies dient der kostenfreien und unmittelbaren Rückerstattung bei Rückgabe, da anfallende Transaktionskosten anderer Zahlungsmethoden nicht vom Vermieter getragen werden.

Die Kaution wird nach vollständiger und schadensfreier Rückgabe aller Mietartikel sowie schriftlicher Bestätigung des einwandfreien Zustands unverzüglich in bar zurückerstattet. Bei Feststellung von Schäden wird die Kaution vollständig oder anteilig zur Schadensdeckung einbehalten.

§ 4 Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin möglich. Bei fristgerechter Stornierung wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet.

Bei Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem Abholtermin eingehen, sowie bei Nichtabholung ohne vorherige Stornierung, verfällt die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietbetrages als pauschalisierter Schadensersatz. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine nachträgliche Änderung der gebuchten Mietdauer - weder Verkürzung noch Verlängerung - ist nach Buchungsabschluss nicht möglich.

§ 5 Abholung, Rückgabe und Gefahrübergang
Abholung und Rückgabe der Mietartikel erfolgen ausschliesslich persönlich an der Adresse des Vermieters: Beim Kampe 13, 33178 Borchen. Abholungen und Rückgaben finden nur an den jeweils auf der Website ausgewiesenen Tagen und innerhalb der dort angegebenen Zeitfenster statt.

Bei Abholung sind der vollständige Restbetrag sowie die Kaution in bar zu entrichten. Der Mieter hat sich mit einem gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietartikel geht mit der Abholung vollständig auf den Mieter über. Der Gefahrübergang endet erst mit der schriftlichen Bestätigung der schadensfreien Rückgabe durch den Vermieter. Während des gesamten Mietzeitraums trägt der Mieter somit das vollständige Risiko für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Mietartikel, unabhängig vom Verschulden.

Die Mietartikel sind nicht versichert. Der Vermieter schliesst keine Versicherung für die Mietartikel ab. Es obliegt ausschliesslich dem Mieter, während des Mietzeitraums für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, sofern er dies wünscht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch fehlenden Versicherungsschutz entstehen.

Bei Rückgabe werden die Mietartikel gemeinsam mit dem Mieter auf ihren Zustand geprüft. Etwaige Schäden werden unmittelbar bei Rückgabe festgestellt und dokumentiert. Mit Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls bestätigt der Mieter den ordnungsgemässen Zustand der Artikel, sofern keine Schäden festgestellt wurden.

Gibt der Mieter die Mietartikel nicht innerhalb des vereinbarten Rückgabezeitfensters zurück, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises als Vertragsstrafe zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel ausschliesslich für private Zwecke und bestimmungsgemäss zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietartikel an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen oder anderweitig zu überlassen. Jede Form der Untervermietung ist ausdrücklich untersagt.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Etwaige Schäden oder der Verlust eines Artikels sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Haftung bei Schäden und Verlust
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Mietartikels haftet der Mieter für den entstandenen Schaden in voller Höhe, mindestens jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des betreffenden Artikels zum Zeitpunkt der Buchung. Da die Mietartikel nicht versichert sind und der Gefahrübergang vollständig beim Mieter liegt, gilt dies auch für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder sonstige Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs des Mieters liegen.

Die Kaution wird in diesem Fall vollständig oder anteilig zur Schadensdeckung einbehalten. Übersteigt der Schaden die Kautionssumme, ist der Mieter verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich zu erstatten.

Normale Gebrauchsspuren, die bei bestimmungsgemässer Nutzung entstehen, gelten nicht als Schaden im Sinne dieser Regelung.

§ 8 Haftungsbeschränkung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nicht.

§ 9 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschliesslich zur Abwicklung des Mietvertrages. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Mieters sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters unter [Link zur Datenschutzerklaerung] geregelt.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.